10 Juni 2016 hat die Europäische Kommission veröffentlicht neue interpretative Leitlinien, die deutlicher eine Reihe von Bestimmungen in der Verordnung erklären soll, damit die geltenden Vorschriften wirksamer und einheitlicher durchgesetzt werden können. In den Leitlinien sollen die Fragen angesprochen werden, die am häufigsten von nationalen Durchsetzungsstellen, Fluggästen und deren Verbänden, dem Europäischen Parlament und Vertretern der Wirtschaft gestellt wurden. Sie ersetzen frühere Informationen wie auf der Website der Kommission veröffentlichte häufig gestellte Fragen (FAQ) mit ihren Antworten.

Es ist weder beabsichtigt, mit diesen Leitlinien alle Bestimmungen umfassend abzudecken, noch führen sie neue Rechtsvorschriften ein. Anzumerken ist auch, dass Auslegungsleitlinien die Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof nicht berühren. Die Leitlinien beziehen sich auch auf die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates14 und auf das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal).

Die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 verfolgt einen doppelten Zweck: zum einen die Angleichung der EU-Rechtsvorschriften über die Haftung von Luftfahrtunternehmen in Bezug auf Fluggäste und ihr Gepäck an die Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal, dessen Vertragspartei die EU ist, und zum anderen die Ausweitung der Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens auf Beförderungsleistungen im Luftverkehr, die innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats erbracht werden. Diese Auslegungsleitlinien dürften dazu beitragen, die Verordnung besser anzuwenden und durchzusetzen.

Der volle Wortlaut der Leitlinien

Source: Europäische Kommission

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