Wann ist ein Flug annuliert?

 Ein Flug ist annuliert, wenn Ihr ursprünglicher Flug

  •  annuliert wurde und Sie auf einen anderen, planmässigen Flug umgebucht  wurden.
  • das Flugzeug abhob, aber zu seinem Abflugsort zurückkehren musste, und Sie auf einen anderen planmässigen Flug umgebucht wurden
  • das Flugzeug nicht an seinem, wie auf dem Ticket angezeigten, Bestimmungsort ankommt;  es sei denn, Sie haben sich zu diesem Umweg von der ursprünglichen Route, bereit erklärt, die ebenfalls dieselbe Stadt oder Region anfliegt. In diesem Fall   handelt es sich um eine Vespätung und nicht um eine Annulierung.

Bei der Annullierung Ihres Fluges erhalten Sie keine Entschädigung, wenn

  • Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde, zum Beispiel wegen schlechten Wetters, oder
  • Sie 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert wurden oder
  • die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat.

Im Fall einer Flugannullierung oder Nichtbeförderung, haben die betroffenen Passagiere folgende Rechte:

  • Rückerstattung der Kosten für das Ticket, innerhalb von 7 Tagen oder ein Ticket für einen Rückflug zum ersten Abflugort oder Routenänderung zum endgültigen Zielort;
  • Betreuungsleistungen (Erfrischungen, Mahlzeiten, Hotelübernachtungen, Transport zwischen Hotel und Flughafen, 2 kostenlose Telefongespräche, 2 Telex, 2 Telefax oder E-mails.)

Zusammenfassung zur Entschädigung:

  • Euro 250 für alle Flüge bis 1500km
  • Euro 400 für alle Flüge innerhalb der EU mit mehr als 1500 km und für alle Flüge zwischen 1500 und 3500 km
  • Euro 600 für alle anderen Flugstrecken

Wenn Ihnen die Fluggesellschaft einen Ersatzflug in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat, kann die Entschädigungszahlung ggf. um 50 % verringert werden.

Bei Stornierungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände haben Sie möglicherweise kein Recht auf Entschädigung; der Fluganbieter muss Ihnen jedoch die Wahl geben zwischen

  • der Erstattung Ihres Tickets (vollständig oder für den von Ihnen nicht genutzten Teil),
  • alternativer Beförderung an Ihren Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl (je nach Sitzplatzverfügbarkeit).

Selbst bei außergewöhnlichen Umständen sind die Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, Sie bei Bedarf zu unterstützen, während Sie auf eine alternative Beförderung warten.

Wie beschwere ich mich

Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Pauschalreisen

Um eine Pauschalreise handelt es sich dann, wenn die Leistung länger als 24 Stunden dauert und zu einem Gesamtpreis verkauft wird.
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