Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge innerhalb der EU sowie Flüge in die EU, ausgeführt von einer EU-Fluggesellschaft. Es gilt nicht für Flüge, die von außerhalb der EU ankommen, die von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft betrieben werden. Weiter unten sind Hinweise auf kostenlose Kontaktstellen, falls Sie weitere Hilfe benötigen.

 

Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ)

Ein europäisches Verbraucherzentrum, unterstützt von der Europäischen Kommission existiert in jedem EU-Mitgliedsstaat sowie in Island und Norwegen. Die Zentren sind da, um Reisende, die Schwierigkeiten bei der Wahrung ihrer Rechte zu helfen, wie etwa finanzielle Entschädigung, Flugumbuchungen zum Zielort oder das Recht auf Verpflegung und Unterkunft.
Die EVZ's kooperieren untereinander, um die Bewältigung eines Notfalls zu gewährleisten. Die vollständigen Kontaktdaten für die EVZ's aller Länder und Links zu den nationalen Webseiten abgerufen werden.

 

Nationale Beschwerdestellen

Fluggäste, die annehmen, nicht gemäss ihrer Rechte behandelt worden zu sein, sollten die Anlaufstelle in dem Land kontaktieren, in welchem der Zwischenfall stattgefunden hat.

 

Dienst der Europäischen Kommission zur vorläufigen Prüfung

Bitte beachten Sie, dass der Dienst der Europäischen Kommission zur vorläufigen Prüfung allgemeine Informationen zu Passagierrechten nach der EU- Gesetzgebung und Beschwerdemöglichkeiten anbietet. Dieser Dienst der Europäischen Kommission behandelt Beschwerden nicht selbst, sondern diese müssen gegenüber der Fluggesellschaft und der zuständigen Behörde in dem Land, in dem sich der Vorfall ereignet hat, geltend gemacht werden.

 

Europe Direct

Das Europe Direct Kontaktzentrum ist ein Dienst, der bei Fragen zur Europäischen Union weiterhilft. Er bietet Informationen jeder Art mit EU-Bezug, einschliesslich Ihrer Rechte und Möglichkeiten als EU-Bürger und der Möglichkeit diese zu nutzen.
Allgemeine Anfragen werden unmittelbar beantwortet, und bei konkreten Anfragen steht dieser Dienst als beste Informationsquelle und Ratgeber auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Verfügung.

Pauschalreisen

Um eine Pauschalreise handelt es sich dann, wenn die Leistung länger als 24 Stunden dauert und zu einem Gesamtpreis verkauft wird.
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