EU-Vorschriften geben Passagieren das Recht auf Entschädigung bei Problemen im Zusammenhang mit Flugreisen. Falls der Flug überbucht ist oder annulliert wurde, haben Passagiere das Recht auf finanzielle Entschädigung. Darüber hinaus sind Fluggesellschaften immer verpflichtet, Unterstützung anzubieten.
Flugreisende sollten bei Problemen entschädigt werden
Die EU hat Mindeststandards für Flugpassagierrechte zur Entschädigung und Unterstützung im Fall von Überbuchung, Annullierung und erheblichen Verspätungen gesetzt.Diese Vorschriften finden auf alle Flüge, einschliesslich Charterflüge und Pauschalreisen, ausgehend von einem EU-Flughafen, Anwendung. Sowohl europäische Fluggesellschaften, als auch solche von Drittstaaten werden davon erfasst.
Diese Regelungen finden ebenso auf Flüge aus Drittstaaten zu EU-Flughäfen Anwendung. In diesem Fall ist es jedoch erforderlich, dass der Flug durch eine EU-Fluglinie durchgeführt wird und es keine nationale Entschädigungsregelung im Ausgangsstaat gibt. Die Regelungen finden auch keine Anwendung auf Fluggesellschaften jenseits des Atlantiks, die aus anderen Teilen der Welt in die EU fliegen.
Anspruch auf Geldentschädigung bei Überbuchung und Annullierung
Bei Überbuchung muss die Fluggesellschaft zuerst nach Passagieren fragen, die freiwillig bereit sind, gegen Zahlung einer zwischen Passagier und Fluggesellschaft auszuhandelnden Entschädigung ihren Sitzplatz zur Verfügung zustellen. Gibt es nicht genügend Freiwillige, ist die Fluggesellschaft zu einer finanziellen Entschädigung gegenüber denjenigen Passagieren verpflichtet, die gegen ihren Willen den Flug nicht antreten konnten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der zurückzulegenden Entfernung ab:
- Euro 250 für alle Flüge bis zu 1500 km
- Euro 400 für alle innergemeinschaftlichen Flüge von mehr als 1500 km sowie alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km
- Euro 600 alle übrigen Flüge
Die Entschädigung muss entweder in bar oder auf ein Bankkonto des Passagiers oder durch Banküberweisung oder Scheck gezahlt werden. Wenn der Passagier damit einverstanden ist, kann die Entschädigung auch in Form eines Reisegutscheins oder einer anderen Dienstleistung geleistet werden.
Hinweis: Gutscheine oder andere Dienstleistungen können befristet oder nur für eine bestimmte Fluggesellschaft gültig sein.
Falls Sie entgegen ihrer Reservierung in ihrer Sitzplatzklasse herab gestuft wurden, muss die Fluggesellschaft zwischen 30% und 75% des Ticketpreises abhängig von der Länge des Fluges erstatten.
Geldentschädigung wird auch den Passagieren gezahlt, die über die Annullierung ihres Fluges nicht mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn informiert wurden. Reisende, die innerhalb dieser Zwei-Wochenfrist informiert wurden, haben keinen Entschädigungsanspruch, wenn die Fluggesellschaft eine Umbuchung an das Reiseziel anbieten kann, die dem ursprünglichen Flug entspricht.
Sollte der Flug aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“, wie z. B. Sicherheitsbedrohungen, annulliert werden, ist die Fluggesellschaft nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
Anspruch auf Betreuungsleistungen im Falle von Überbuchung, Annullierung und Verspätung
Reisende, die Opfer einer Überbuchung oder Annullierung sind, erhalten zusätzlich zur Geldentschädigung Betreuungsleistungen. Das Recht auf Betreuungsleistungen gilt auch für die Passagiere, die von langen Verspätungen betroffen sind. Der Anspruch auf Unterstützungsleistungen ist abhängig von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges und reicht von mindestens zwei Stunden für Kurzstreckenflüge bis hin zu mindestens vier Stunden für längere Flüge. Der Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft umfasst:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
- Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist
- Transport zwischen Hotel und Flughafen
- Zwei unentgeltliche Telefongespräche oder 2 Telex oder 2 Telefax oder 2 E-Mails
Pauschalreisen sind ebenfalls durch EU-Recht abgedeckt
Spezielle EU-Regelungen bieten Schutz beim Kauf von Pauschalreisen, Ferienpaketen und ähnlichem. Sie finden Anwendung auf alle Pauschalreisen, die in der EU gekauft wurden, auch wenn die Reise zu einem anderen Reiseziel außerhalb der EU geht.
Die Richtlinie hat folgende Inhalte:
- Ihr Reiseplan sollte eindeutig das Reiseziel, den Reiseweg und die Beförderung aufführen. Diese Information ist für den Reiseveranstalter bindend. Vor Reiseantritt muss der Reiseveranstalter schriftlich über die Reisezeiten, Zwischenstopps und Reiseverbindungen informieren.
- Die Verbraucher haben das Recht, ihre Buchung auf eine andere Person zu übertragen
- Fluggesellschaften sind zur Preisänderung berechtigt, falls dies ausdrücklich in den Buchungsbedingungen ausgewiesen ist
- Der Reiseveranstalter haftet für jede Art der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen. Z. B. der Reiseveranstalter handelt im Namen des Passagiers gegen eine Fluggesellschaft.
EU-Vorschriften zu Entschädigungen und Betreuungsleistungen für Passagiere, die von Nichtbeförderung, Annullierung oder langen Verspätungen betroffen sind, gelten auch für Pauschalreisen. Jedoch nur dann, wenn der Pauschalurlaub aufgrund einer Annullierung unterbrochen wurden.
Durchsetzung Ihrer Rechte
Wenn Sie glauben, dass Sie eine berechtigte Beschwerde gegen eine Fluglinie haben, wegen Nichtbeförderung, Herabstufung, Annullierung oder grosser Verspätung, sollten Sie sich zuerst mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, die den Flug durchführt.